Compliance Management System
Wehrhahn GmbH, Delmenhorst
Verhaltenskodex
Compliance bedeutet für die Wehrhahn GmbH: Beachtung geltenden Rechts, ethischer Grundsätze und die Einhaltung der Vorgaben aus der selbstverordneten Compliance-Kultur.
Compliance betrifft dabei nicht nur die Wehrhahn GmbH und die Geschäftsführung. Neben der Geschäftsführung betrifft Compliance zumindest unsere Mitarbeiter, Kunden, Gesellschafter, Wettbewerber und Lieferanten und fußt auf der eigenen definierten Compliance-Kultur.
Compliance-Kultur
1. Unternehmenszweck, Visionen, Leitbild
Unternehmenszweck
Flexibilität ist das Fundament unseres Unternehmens; und so haben wir uns stets verändert: Wurden zum Ausgang des 19. Jahrhunderts Ziegeleimaschinen, Sägewerke und Getreidemühlen produziert, ist die Wehrhahn GmbH heute ein Global Player, der von den weltweit führenden Faserzement- und Porenbetonherstellern als führender Anlagenbauer nachgefragt wird.
Unverwechselbar machen uns unsere Ressourcen:
| Value: | Know-how, Erfahrung, Fertigkeiten |
| Rare: | Individuelle Planung (customised) bis zur vollautomatischen Anlage |
| Organisation: | Der Erfolg fußt auf den einzelnen Teams bestehend aus unseren 70 hoch spezialisierten Mitarbeitern |
Visionen
Wir sehen die Wehrhahn GmbH als gesetzte Marktteilnehmerin. Wir konnten frühzeitig dem Fachkräftemangel durch die Entwicklung vollautomatisierter Anlagen entgegentreten und streben es an Anlagen auf dem höchsten Standard der Industrie zu entwickeln und herzustellen.
Leitbild
Die zentralen Bausteine der Wehrhahn GmbH sind die geltenden Werte, sowohl für die Geschäftsführung als auch für die Belegschaft: Zusammenhalt, Zuverlässigkeit, Nachhaltigkeit.
Zusammenhalt: Alle Wehrhahn-Mitarbeiter bilden die Wehrhahn-Familie, sie ergänzen sich mit ihren unterschiedlichen Stärken, ihren Fähigkeiten und Schwächen.
Zuverlässigkeit: Was wir versprechen – gegenüber Kunden, Lieferanten und untereinander – das halten wir.
Nachhaltigkeit: Es gibt 4 Bereiche, in denen unsere Nachhaltigkeit zum Ausdruck kommt:
- Anlage: Wehrhahn-Anlagen sind so konstruiert und gefertigt, dass sie möglichst energieeffizient und langlebig sind.
- Kunde als Partner: Wehrhahn möchte mit den Kunden eine Partnerschaft aufbauen, um eine langfristige Zusammenarbeit zu gewährleisten. Dazu dient auch der Erfahrungsaustausch. Denn Partner tauschen sich aus.
- Mitarbeiter: Alle Mitarbeiter werden mit Blick auf eine langfristige Tätigkeit eingestellt.
- Lieferanten: Wehrhahn behandelt seine Lieferanten fair. Wir suchen uns zuverlässige Lieferanten, mit denen wir möglichst lange zusammenarbeiten können.
2. Kaufmannsethik, Moral und Rechtstreue
Wir teilen die Vorstellungen eines fairen Geschäftsgebarens, wir nehmen für uns die Weltoffenheit und freiheitliche Orientierung, die Verlässlichkeit von „Wort und Handschlag“, die Schaffung der Voraussetzungen für nachhaltig ehrbares Handeln in der Wehrhahn GmbH, die Übernahme von Verantwortung für Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung sowie das „Prinzip von Treu und Glauben“ in Anspruch.
Unsere Moralvorstellungen sind durch die ethischen und sittlichen Normen des menschlichen Handelns gekennzeichnet.
Wir beachten geltendes Recht auf allen Ebenen (lokal, national und international) und verhalten uns integer.
3. Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Menschenrechte
Der Schutz der Umwelt und Menschen hat bei der Wehrhahn GmbH große Bedeutung; wir schützen und erhalten natürliche Ressourcen und die menschliche Gesundheit und beachten Grenzwerte und gesellschaftliche Werte.
Für die Nachhaltigkeit unserer Geschäftsaktivitäten achten wir auf ökologische, ökonomische und soziale Aspekte.
Compliance-Regeln
Offene Führungskultur
Wir Geschäftsleiter von der Wehrhahn GmbH tragen besondere Verantwortung und nehmen unsere Fürsorgepflicht für unsere Mitarbeiter ernst. Zusammenhalt und rechtmäßiges Handeln sehen wir als Voraussetzung für unseren Erfolg. Das erfordert von jedem einzelnen Mitarbeiter bei der Wehrhahn GmbH ein hohes Maß an Mitwirkung, ist aber in unserer Unternehmenskultur unabdingbar. Nur so können wir bei unseren Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit Vertrauen aufbauen und Verlässlichkeit zeigen.
Menschenrechte
Menschenrechte zu respektieren ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir stellen uns dieser Verpflichtung überall im Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette entsprechend unseren Einflussmöglichkeiten, um weltweit die Menschen- und Kinderrechte zu schützen. Wir lehnen jede Form von Kinder- Zwangs-, Pflichtarbeit, Sklaverei und Menschenhandel ab.
Anti-Diskriminierung
Wir engagieren uns für eine alles umfassende Arbeitskultur. Wir sind der Überzeugung und erkennen an, dass alle Menschen für ihre individuellen Fähigkeiten und Beiträge respektiert werden sollten. Ziel von Wehrhahn ist es, allen Mitarbeitern herausfordernde, sinnvolle und lohnende Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu bieten, und zwar unabhängig von Geschlecht, Rasse, ethnischer Zugehörigkeit, sexueller Orientierung, körperlicher oder geistiger Behinderung, Alter, Schwangerschaft, Religion, Veteranenstatus, Herkunftsland oder jeglichem anderen gesetzlich geschützten Status.
Diskriminierungen und Belästigungen werden bei Wehrhahn nicht toleriert.
Zuwendungen
Zuwendungen sind alle Vorteile, die den Empfänger materiell oder immateriell objektiv besserstellen und auf die kein Rechtsanspruch besteht. Dies sind neben Geldzuwendungen auch Sachwerte oder geldwerte Leistungen, wie z. B. Gutscheine, Frei- oder Eintrittskarten, Einladungen mit Bewirtungen, kostenlose Dienstleistungen, Rabatte, Einladungen zu Informations-, Repräsentationsreisen, Übernahme von Dienstreisekosten durch einen Geschäftspartner zu Veranstaltungen des Geschäftspartners oder eines Dritten (z.B. zu Messen oder Kongressen).
Bei der Wehrhahn GmbH ist es nicht erlaubt, von einem Lieferanten, potentiellen Lieferanten oder einer anderen Person, von der angenommen werden kann, dass diese Person dadurch Einfluss auf eine Geschäftsentscheidung oder Transaktion unseres Unternehmens gewinnen möchte, Zuwendungen zu fordern, anzufragen oder anzunehmen. Jedes Geschenk von einer der vorgenannten Personen muss unter Angabe dieser Richtlinie zurückgegeben werden. Sofern die Rückgabe unmöglich ist, geht das Geschenk in das Eigentum von Wehrhahn über. Jedes Angebot über ein Geschenk ist der Geschäftsführung zu melden.
Wettbewerb
Fairer Wettbewerb und integres Verhalten sind für uns elementar. Unsere Geschäftsaktivitäten entfalten wir auf der Grundlage der Marktwirtschaft sowie des freien, ungehinderten Wettbewerbs. Wir verhalten uns dabei rechtstreu und befolgen ethische Grundsätze. Wehrhahn trifft keine wettbewerbswidrigen Absprachen mit Wettbewerbern, Lieferanten oder Kunden. Das gleiche Verständnis erwartet die Wehrhahn GmbH auch von den Wettbewerbern und Geschäftspartnern.
Korruption
Die Wehrhahn GmbH toleriert keine Form der Bestechung oder Korruption. Namentlich dulden wir keine Schmiergeldzahlungen oder andere Formen von Vorteilen zur Beeinflussung von Entscheidungsfindungen. Wir führen unsere Geschäfte in Übereinstimmung mit allen geltenden Wettbewerbs- und Kartellgesetzen und -vorschriften und vermeiden alle Interessenkonflikte sowie Situationen, die den Anschein eines potentiellen Interessenkonflikts im Geschäftsverkehr erwecken. Die Qualität unserer Anlagen und unsere Verlässlichkeit sind der Erfolg des Unternehmens.
Korruption kann zu empfindlichen Geldbußen bei der Wehrhahn GmbH führen, die das Unternehmen in seinem Bestand gefährden und damit der ganzen Belegschaft schaden. Daneben können die betroffenen Mitarbeiter strafrechtlich verfolgt werden.
Geldwäsche (und Terrorismusfinanzierung)
Wehrhahn leistet keine Barzahlungen und nimmt auch keine solchen entgegen. Bei den von Wehrhahn gelieferten Anlagen ist ein Zusammenhang mit Geldwäsche (oder Terrorismusfinanzierung) nicht anzunehmen. Die Geschäftsführung überwacht gleichwohl alle Transaktionen im Hinblick auf geldwäscherechtliche Risiken.
Verschwiegenheit
Wir behandeln alle geschäftlichen Angelegenheiten, von denen wir im Rahmen unserer Tätigkeit bei Wehrhahn Kenntnis erlangen, streng vertraulich und verwenden größte Sorgfalt auf den Umgang mit und dem Speichern von derartigen Informationen. Vertraulich erhaltene Informationen unbefugt weiterzugeben oder missbräuchlich zu verwenden, kann für uns nicht infrage kommen.
Arbeitssicherheit
Wir schützen die Gesundheit jedes Mitarbeiters und sorgen für seine Sicherheit. Wir stehen für eine ständige Verbesserung der Arbeitsbedingungen und für die Arbeitszufriedenheit unserer Belegschaft. Arbeitsschutz ist keine Nebensache, sondern erfordert die Mitwirkung jedes Mitarbeiters. Der Geschäftsführung von Wehrhahn kommt dabei eine wesentliche Vorbildfunktion zu.
Datenschutz
Wir beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen zum Schutz der Privatsphäre eines jeden Mitarbeiters. Personenbezogene Angaben werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, wenn dies rechtlich gestattet oder der Betroffene damit einverstanden ist. Wir bekennen uns zu den Grundsätzen der sparsamen Speicherung von personenbezogenen Daten sowie zur Transparenz der Datenverarbeitung.
Wir schützen auch die personenbezogenen Daten von ehemaligen Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten und anderen Betroffenen.
Umweltschutz
Der Schutz der Umwelt steht in der Verantwortung der Gesellschaft und wird damit zu einer unternehmerischen Aufgabe von Wehrhahn. Wir treten in allen Ländern, in denen wir tätig sind, aktiv für den Umweltschutz ein und schützen die natürlichen Ressourcen. Dafür halten wir die geltenden Umweltgesetze und -vorschriften sowie die geltenden internationalen Normen zum Schutz und zur Erhaltung der Umwelt ein. Wir verfolgen die Umweltauswirkungen unserer geschäftlichen Aktivitäten in Bezug auf Energie, Wasser, Abfall, Chemikalien, Luftverschmutzung und biologische Vielfalt systematisch und sind bestrebt, diese Auswirkungen zu verringern. Die gilt sowohl für unseren Standort in Delmenhorst als auch für unsere Produkte.
Die Wehrhahn GmbH erwartet von allen Mitarbeitern einen individuellen Beitrag zu umweltbewussten Verhalten. Der Geschäftsführung kommt dabei eine wichtige Vorbildfunktion zu.
Schutz von Eigentum
Wir schützen das Know-how und Wissen der Wehrhahn GmbH.
Unternehmenseigentum, gleich ob materieller oder immaterieller Art, darf nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Die Mitarbeiter sind verpflichtet, Eigentum des Unternehmens vor Verlust, Diebstahl oder Missbrauch zu schützen und einen sorgfältigen Umgang damit zu pflegen.
Interessenkonflikte
Alle Mitarbeiter der Wehrhahn GmbH sind dafür verantwortlich, Situationen und Beziehungen zu vermeiden, die tatsächliche oder mögliche Interessenkonflikte beinhalten. Ein Interessenkonflikt ist definiert als eine Situation, in der ein Geschäftspartner in der Lage ist, aus der Beziehung, den Handlungen oder Entscheidungen von Geschäftsführern, Mitarbeitern oder Beratern der Wehrhahn GmbH oder mit ihnen verbundener Parteien einen bestimmten eigenen Nutzen zu ziehen. Eine solche Beziehung kann eine persönliche oder rechtliche Beziehung sein.
Eine Konfliktsituation kann entstehen, wenn Sie als Mitarbeiter Maßnahmen ergreifen, die nicht den Interessen des Unternehmens entsprechen oder die mit Ihrer Fähigkeit in Konflikt stehen, Ihre Tätigkeit effizient auszuüben. Situationen, die den Anschein erwecken, dass Sie Ihre Pflichten nicht unparteiisch und integer ausüben können, sollten vermieden werden.
Whistleblowing / Hinweisgeber
Hinweise für ein vermutetes Fehlverhalten richten Sie bitte an die Geschäftsleitung oder optional kann die Meldung auch anonym bei der Hinweisgeber-Meldestelle der Wehrhahn GmbH erfolgen. Jeder Hinweis und alle damit verbundenen Informationen werden streng vertraulich und auf Wunsch auch anonym behandelt.
Compliance-Risiken
Verstöße gegen die Verhaltensgrundsätze können die Reputation der Wehrhahn GmbH beeinträchtigen und zu finanziellen Schäden für die Gesellschaft, aber auch zur persönlichen Inanspruchnahme aufgrund von individuellem Fehlverhalten oder mangelnder Aufsicht führen. Anspruchsgrundlage hierfür können, neben anderen Rechtsvorschriften, die §§ 9, 30, 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sein. Ziel der Compliance-Regelungen ist es, Wehrhahn und jeden Angehörigen des Unternehmens davor zu schützen, schwerwiegende und kostenträchtige Fehler zu machen.
Compliance-Richtlinien
Die Compliance-Kultur der Wehrhahn GmbH bildet zusammen mit den Compliance-Regeln die Grundlage und den Rahmen für das Compliance Management der Wehrhahn GmbH. Sie werden ergänzt durch vertiefende Compliance-Richtlinien mit konkretisierenden Risiko-Hinweisen für die Bereiche, die für das Geschäftsmodell von Wehrhahn am bedeutsamsten sind.
Vermeidung von Korruption im Inland und Ausland
Als deutsche GmbH im Bereich Maschinen- und Anlagenbau für hochwertige Produktionsanlagen zur Herstellung von Baustoffen ist es unser Ziel, unsere Geschäftsaktivitäten stets auf höchstem Niveau der Integrität und Transparenz auszuführen. Diese Compliance-Richtlinie soll sicherstellen, dass alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner unsere Verpflichtung zur Korruptionsprävention und -bekämpfung verstehen und einhalten.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Führungskräfte, Auftragnehmer, Lieferanten und Geschäftspartner der Wehrhahn GmbH, unabhängig von ihrer Position oder ihrem Standort.
Definitionen
Korruption: Jede Form von Bestechung, Vorteilsgewährung, Unterschlagung, Betrug oder sonstiger unredlicher Handlungen, die die Integrität von Geschäftsbeziehungen oder Entscheidungsprozessen beeinträchtigen.
Bestechung: Das Anbieten, Versprechen, Gewähren oder Fordern von Vorteilen als Gegenleistung für eine Handlung oder Unterlassung, die die Pflichten eines Angestellten, Beauftragten oder Amtsträgers verletzt.
Grundsätze
- Null-Toleranz-Politik: Wir dulden keine Form von Korruption in unseren Geschäftsaktivitäten.
- Transparenz: Alle Geschäftsbeziehungen und -transaktionen müssen transparent und nachvollziehbar sein.
- Fairness: Wir behandeln alle Geschäftspartner, Kunden und Mitarbeiter fair und unvoreingenommen.
- Rechtmäßigkeit: Alle unsere Handlungen müssen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen.
Verhaltensregeln
- Geschenke und Einladungen:
Geschenke oder Einladungen, die einen Wert von 50 Euro übersteigen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
Geschenke oder Einladungen, die als Gegenleistung für eine Handlung oder Unterlassung angeboten werden, sind strengstens verboten. - Spenden und Sponsoring:
Alle Spenden oder Sponsoring-Aktivitäten werden ausschließlich von der Geschäftsführung festgelegt.
Spenden oder Sponsoring-Aktivitäten, die als Gegenleistung für eine Handlung oder Unterlassung angeboten werden, sind strengstens verboten. - Reisekosten und Unterbringung:
Alle Reisekosten und Unterbringungskosten müssen angemessen und notwendig für die Geschäftsaktivitäten sein. Die Erstattung von Reisekosten ist in der Reiseordnung geregelt. - Vertraulichkeit:
Alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner sind verpflichtet, vertrauliche Informationen nicht unbefugt zu offenbaren. Alle Mitarbeiter sind auch verpflichtet, sich über alle gültigen Geheimhaltungsvereinbarungen mit Kunden oder Lieferanten zu informieren und diese entsprechend zu befolgen.
Die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung.
Meldung von Korruptionsverdachtsfällen / Hinweisgeber-Meldestelle
- Alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner sind verpflichtet, Korruptionsverdachtsfälle unverzüglich bei der Geschäftsführung zu melden. Optional kann die Meldung auch anonym bei der Hinweisgeber-Meldestelle der Wehrhahn GmbH erfolgen.
- Alle Meldungen werden vertraulich behandelt und nur an autorisierte Personen weitergeleitet.
- Alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner, die Korruptionsverdachtsfälle melden, werden vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Sanktionen
- Verstöße gegen diese Richtlinie können zu disziplinarischen Maßnahmen, bis hin zur fristlosen Kündigung, führen.
- Verstöße gegen diese Richtlinie können auch zu strafrechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei Bestechung oder Korruption.
Überprüfung und Aktualisierung
Die Compliance-Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen gerecht wird und an Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften oder unserer Geschäftspraktiken angepasst.
Alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner werden über die Inhalte und Änderungen dieser Richtlinie informiert.
Inkrafttreten
Diese Compliance-Richtlinie tritt am 01. September 2025 in Kraft. Alle vorherigen Richtlinien und Regelungen werden durch diese ersetzt.
Verbindlichkeit
Diese Richtlinie ist für alle Mitarbeiter, Führungskräfte und Geschäftspartner der Wehrhahn GmbH verbindlich. Durch die Annahme dieser Richtlinie verpflichten sich alle Beteiligten, die darin enthaltenen Grundsätze und Verhaltensregeln einzuhalten.
Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts
Als deutsche GmbH im Bereich Maschinen- und Anlagenbau für hochwertige Produktionsanlagen zur Herstellung von Baustoffen ist es unser Ziel, höchste Standards im Außenwirtschaftsrecht einzuhalten und unsere Verantwortung gegenüber der Gesellschaft wahrzunehmen. Diese Compliance-Richtlinie dient als Leitfaden für unsere Mitarbeiter und Führungskräfte, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftspraktiken und -prozesse im Einklang mit den geltenden außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften stehen.
Rechtliche Grundlagen
Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Regelt den Außenwirtschaftsverkehr, einschließlich der Ausfuhr, Einfuhr, Durchfuhr und Verbringung von Waren, Software und Technologie.
Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Detailliert die Vorschriften des AWG und regelt die Genehmigungspflichten, Verbote und Beschränkungen im Außenwirtschaftsverkehr.
EU-Sanktionsregelungen: Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Verantwortlichkeiten und Pflichten
Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, die Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts einzuhalten und bei Unklarheiten die zuständigen Stellen zu konsultieren.
Zu beachten sind Genehmigungspflichten und Verbote für bestimmte Geschäfte, Waren, Software und Technologie, insbesondere im Hinblick auf Sanktionsregelungen und Embargos.
Alle Führungskräfte und Projektleiter sind verantwortlich für die Umsetzung und Überwachung dieser Compliance-Richtlinie in ihren jeweiligen Bereichen oder Projekten.
Die Geschäftsleitung und der Exportkontrollbeauftrage sind zuständig für die Koordination und Überwachung der Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts innerhalb der Gesellschaft.
Meldungen
Jeder Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Compliance-Richtlinie oder die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften ist unverzüglich der Geschäftsleitung zu melden. Optional kann die Meldung auch anonym bei der Hinweisgeber- Meldestelle der Wehrhahn GmbH erfolgen.
Sanktionen und Konsequenzen
Verstöße gegen die Compliance-Richtlinie oder die außenwirtschaftsrechtlichen Vorschriften können zu disziplinarischen Maßnahmen, bis hin zur Kündigung, führen.
Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht können für die Wehrhahn GmbH, die Geschäftsleitung aber auch für die Mitarbeiter Strafen nach sich ziehen, sowohl in Form von Bußgeldern als auch Freiheitsstrafen.
Informationen
Mitarbeiter und Führungskräfte im Bereich Versand und Export haben Zugriff auf Informationssysteme, so dass sie sich über die neuesten Entwicklungen im Außenwirtschaftsrecht informieren können.
Überprüfung und Aktualisierung
Die Compliance-Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen gerecht wird und an Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften oder unserer Geschäftspraktiken angepasst.
Inkrafttreten
Diese Compliance-Richtlinie tritt am 01. September 2025 in Kraft. Alle vorherigen Richtlinien und Regelungen werden durch diese ersetzt.
Einhaltung von Umweltstandards
Als deutsche GmbH im Bereich Maschinen- und Anlagenbau für hochwertige Produktionsanlagen zur Herstellung von Baustoffen ist es unser Ziel, höchste Umweltstandards einzuhalten und unsere Verantwortung gegenüber der Umwelt und der Gesellschaft wahrzunehmen. Diese Compliance-Richtlinie dient als Leitfaden für unsere Mitarbeiter und Führungskräfte, um sicherzustellen, dass unsere Geschäftspraktiken und -prozesse im Einklang mit den geltenden Umweltgesetzen und -vorschriften stehen.
Rechtliche Grundlagen
Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge.
Umweltschadensgesetz (USchadG): Regelt die Haftung für Umweltschäden und die Sanierung von Altlasten.
EU-Umweltrichtlinien: Insbesondere die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung).
Umweltziele und -verpflichtungen
Wir verpflichten uns, unsere Emissionen von Luftschadstoffen, Lärm und anderen Umweltbelastungen kontinuierlich zu reduzieren. Dies gilt nicht nur für unseren Standort in Delmenhorst, sondern insbesondere auch bei unseren Anlagenkonzepten hinsichtlich Herstellung der Maschinen und Betrieb der Anlage.
Dabei streben wir eine effiziente Nutzung von Ressourcen wie Energie, Wasser und Materialien an und setzen uns für die Minimierung von Abfällen und die Förderung von Recycling ein.
Rechtskonformität und Haftung
Wir verpflichten uns, alle relevanten Umweltgesetze und -vorschriften einzuhalten.
Verbindlichkeit und Sanktionen
Diese Compliance-Richtlinie ist für alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Wehrhahn GmbH verbindlich.
Verstöße gegen diese Richtlinie können zu disziplinarischen Maßnahmen führen, die im Einzelfall von der Geschäftsleitung festgelegt werden.
Überprüfung und Aktualisierung
Die Compliance-Richtlinie wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Anforderungen und Entwicklungen gerecht wird und an Änderungen der geltenden Gesetze, Vorschriften oder unserer Geschäftspraktiken angepasst.
Inkrafttreten
Diese Compliance-Richtlinie tritt am 01. September 2025 in Kraft. Alle vorherigen Richtlinien und Regelungen werden durch diese ersetzt.